Garantiebedingungen für Fahrräder
Die Garantie Ihres zuständigen Aspect-Händlers umfasst wie folgt:
Die Garantiefrist beginnt ab Kaufdatum des Fahrrads, das in der Garantiekarte angegeben und mit dem Kassenbeleg bzw. einem anderen Kaufnachweis bestätigt ist.
Die Garantie auf Zubehör- und Bauteile, die natürlichem Verschließ während der Fahrradnutzung unterliegen (Reifendecken, Reifenschläuche, Felgen, Ketten, hintere und vordere Ritzel, Lager, Rollen und austauschabare Schaltaugen, Kabel und Kabelschutz, Bremsbeläge, Hebel und Lenkergriffe, Sattelüberzüge, Speichen etc.) gilt nur für festgestellte verdeckte Material- und Konstruktionsfehler.
*Die Garantie für Ihr Aspect Fahrrad erlischt, falls:
Erlischt die Garantie aus Verschulden des Fahrradbesitzers oder beendet da die Garantiefrist, ist das Fahrrad ausschließlich auf eigene Kosten des Fahrradbesitzers zu reparieren.
Sollten Mängel oder Beschädigungen des Fahrrads festgestellt werden, die während der Garantiefrist herstellungsbedingt aufgetreten sind, hat der Fahrradbesitzer das Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz der beschädigten Teile zu Fristen und Bedingungen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Rahmen der kostenlosen Garantiereparature können nur die Teile ersetzt bzw. eingestellt werden, die für herstellungsbedingt beschädigt erklärt wurden.
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